AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Pneuhaus Edi Leu
(Version 1 vom 31. Juli 2009)
1. |
Geltungsbereich |
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Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle bisherigen und künftigen Kauf-, Tausch-, Dienst-, Werklieferungs-, Werk- und ähnliche Verträge, die das Pneuhaus Edi Leu mit den Abnehmern seiner Waren und Dienstleistungen abschliesst oder abzuschliessen beabsichtigt. Davon abweichende Vertragsverbindungen binden das Pneuhaus Edi Leu nur, soweit es sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt hat oder soweit sie zwingendem Recht entsprechen. Mit Erteilung eines Auftrages anerkennt der Käufer die vorliegenden AGB. |
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2. |
Vertragsabschluss |
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2.1 |
Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, freibleibend und unterliegen der stetigen Preisanpassung der Herstellerpreise. |
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2.2 |
Der Kaufpreis entspricht dem Nettopreis. |
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2.3 |
Für das Pneuhaus Edi Leu unvorhersehbare Preiserhöhungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Im Einzelfall kann ein Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben werden. Dies bedarf jedoch der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung des Pneuhauses Edi Leu. Jedoch hält sich das Pneuhaus Edi Leu das Recht vor, für die bereits geleisteten Vorbereitungsarbeiten 7 Prozent der ursprünglichen Auftragssumme in Rechnung zu stellen. |
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2.4 |
Ein Vertrag gilt nach der schriftlichen oder ausdrücklichen Annahme durch das Pneuhaus Edi Leu als abgeschlossen. |
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2.5 |
Das Pneuhaus Edi Leu hat das Recht, Anzahlungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung des Auftrages einzufordern. |
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3. |
Zusätzliche Kosten |
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Zusätzlich verrechnet werden folgende ausserordentliche Aufwendungen und Dienstleistungen, welche bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich vereinbart worden sind:
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4. |
Eigentumsvorbehalt |
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4.1 |
Bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Preises, inklusive allfälliger Verzugszinsen und Kosten, bleibt die gelieferte Ware und erbrachte Dienstleistung im Eigentum des Pneuhauses Edi Leu. Das Pneuhaus Edi Leu ist zudem berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt im Sinne von Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. |
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4.2 |
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über die Ware oder Dienstleistung weder verfügen, noch Dritten vertraglich eine Nutzung daran einräumen. |
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5. |
Zahlungskonditionen |
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5.1 |
Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei der Übergabe der Ware oder Dienstleistung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig. |
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5.2 |
Ist durch schriftliche oder ausdrückliche Abrede keine andere Zahlungsfrist vereinbart worden, dann gilt immer eine Frist von 30 Tagen. Fristablauf gilt als Verfalltag. |
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5.3 |
Nach Ablauf der 30-tägigen Zahlungsfrist befindet sich der Käufer ohne vorgängige Mahnung im Verzug und schuldet für die versäumte Frist ein Verzugszins von fünf vom Hundert für das Jahr. |
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5.4 |
Eine Verrechnungserklärung des Käufers mit eigenen Ansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist anerkannt oder durch einen rechtlichen Titel ausgewiesen. |
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6. |
Lieferung |
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Die Lieferfrist beginnt ab Datum des Vertragsabschlusses. Es handelt sich bei der Lieferfrist nicht um einen Fixtermin, weshalb das Pneuhaus Edi Leu bei verspäteter Lieferung nicht in Verzug kommt. |
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7. |
Sachmängelgewährleistung |
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7.1 |
Für die durch das Pneuhaus Edi Leu vertriebenen Güter gilt die vom Hersteller gewährte Sachgewährleistung, sofern der Schaden nicht durch eine unsachgemässe Handhabung entstanden ist. |
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7.2 |
Vom Pneuhaus Edi Leu werden Gewährleistungen sowie jede Haftung, insbesondere für mittelbare oder unmittelbare Schäden, ausdrücklich wegbedungen. |
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7.3 |
Gegenüber dem Pneuhause Edi Leu können keine Schäden geltend gemacht werden, welche nicht durch das Pneuhaus Edi Leu selber verursacht und verschuldet wurden. Dies betrifft insbesondere Schäden, welche durch Lieferverzögerung oder vollständigen Lieferausfall entstanden und vom Hersteller, Lieferanten, Transporteur und/oder offiziellen Marken-Importeur, Streiks, höherer Gewalt und ähnlichem verursacht wurden. |
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8. |
Teilnichtigkeit |
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die nichtige Klausel durch eine sinngemässe, der zu Ersetzenden am nächsten Kommenden, ersetzen. |
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9. |
Gerichtsstand |
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Die Verträge, sowie die Rechtsbeziehungen der Parteien daraus, unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist ausdrücklich Hochdorf. Das Pneuhaus Edi Leu ist jedoch befugt, den Käufer auch bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen. |
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