Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle bisherigen und künftigen Kauf-, Tausch-, Dienst-, Werklieferungs-, Werk- und ähnliche Verträge, welche die Pneuhaus Leu AG (nachfolgend Pneuhaus Leu genannt) mit den Abnehmern ihrer Waren und Dienstleistungen abschliesst oder abzuschliessen beabsichtigt.

Mit Erteilung eines Auftrages, spätestens aber mit der Entgegennahme der Lieferung der bestellten Vertragsprodukte, anerkennt der Käufer die Verbindlichkeit dieser AGBs. Sollte der Käufer entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen verwenden, so ist deren Anwendbarkeit gegenüber Pneuhaus Leu ausgeschlossen, auch wenn Pneuhaus Leu diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

Vertragsabschluss
Angaben in Katalogen, der Website oder sonstigen Werbeunterlagen von Pneuhaus Leu stellen keine verbindlichen Angebote dar und unterliegen der stetigen Preisanpassung der Hersteller.

Durch die jeweilige Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot ab. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Pneuhaus Leu (inkl. per E-Mail) zustande und richtet sich ausschliesslich nach dem Inhalt der Auftragsbestätigung und/oder diesen AGBs.

Kaufpreis
Der Kaufpreis entspricht dem Nettopreis.

Die Abnahmeverpflichtungen des Käufers gemäss dessen Bestellung sind verbindlich. Nimmt der Käufer von der Bestellung Abstand oder verweigert deren Abnahme, ist Pneuhaus Leu berechtigt, den vollen vereinbarten Preis in Rechnung zu stellen.

Für das Pneuhaus Leu unvorhersehbare Preiserhöhungen der Hersteller können auch nach Vertragsschluss zur Erhöhung des Kaufpreises führen. Solche Preisanpassungen berechtigen den Käufern nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Im Einzelfall kann ein Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben werden. Dies bedarf jedoch der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung des Pneuhaus Leu. Jedoch hält sich das Pneuhaus Leu das Recht vor, für die bereits geleisteten Vorbereitungsarbeiten 7 Prozent der ursprünglichen Auftragssumme in Rechnung zu stellen.

Zusätzliche Kosten
Zusätzlich nach Aufwand verrechnet werden ausserordentliche Aufwendungen und Dienstleistungen, welche bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich vereinbart worden sind, wie namentlich:

- Entsorgung
- Schläuche
- Messingventile
- Zusätzliche Montagen
- Frachtkosten (Fremdtransporte, Postversand, Eigentransporte)
- Expressgebühren
- Eigentumsvorbehalt

Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Preises, inklusive allfälliger Verzugszinsen und Kosten, bleibt die gelieferte Ware und erbrachte Dienstleistung im Eigentum des Pneuhaus Leu. Das Pneuhaus Leu ist zudem berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt im Sinne von Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über die Ware oder Dienstleistung weder verfügen, noch Dritten vertraglich eine Nutzung daran einräumen.

Zahlungskonditionen
Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei der Übergabe der Ware oder Dienstleistung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

Das Pneuhaus Leu hat das Recht, Anzahlungen oder Vorauszahlungen vor Ausführung des Auftrages einzufordern.

Ist durch schriftliche oder ausdrückliche Abrede keine andere Zahlungsfrist vereinbart worden, dann gilt immer eine Frist von 30 Tagen. Fristablauf gilt als Verfalltag.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Käufer ohne vorgängige Mahnung im Verzug und schuldet für die versäumte Frist einen Verzugszins von «fünf vom Hundert» für das Jahr.

Eine Verrechnungserklärung des Käufers mit eigenen Ansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist anerkannt oder durch einen rechtlichen Titel ausgewiesen.

Lieferfristen und -termine
Von Pneuhaus Leu angegebene Lieferfristen verstehen sich als unverbindliche Richttermine. Lieferverzögerungen sind insbesondere infolge Produktions- und/oder Lieferengpässen möglich. Pneuhaus Leu ist berechtigt, Teillieferungen zu leisten. Die richtige und rechtzeitige Belieferung durch Zulieferanten wird vorbehalten. Unvorhersehbare, unvermeidbare und ausserhalb des Einflussbereichs der Pneuhaus Leu liegende Ereignisse wie höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Massnahmen oder Transportunterbrüche entbinden Pneuhaus Leu für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung.

Verzögern sich die Lieferungen von Pneuhaus Leu im Falle der Vereinbarung eines verbindlichen Liefertermins, ist der Käufer nur zum Rücktritt berechtigt, wenn Pneuhaus Leu die Verzögerungen verschuldet hat und eine vom Käufer gesetzte angemessene Frist zur Nachlieferung erfolglos verstrichen ist. Weitere Rechte des Käufers als dieses Rücktrittsrecht sind in jedem Fall ausgeschlossen.

Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Pneuhaus Leu unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, die Vertragsprodukte auf Gefahr und Kosten des Käufers angemessen einzulagern oder vom Vertrag zurückzutreten.

Versand, Verpackung, Gefahrenübergang
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt eine Versendung auf einem angemessenen Versendungsweg in der üblichen Verpackung.

Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das Transportunternehmen oder – wenn der Käufer die Vertragsprodukte selbst abholt – mit der Übergabe an den Käufer auf den Käufer über. Verzögert sich die Übergabe oder die Versendung aus vom Käufer zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

Die Kosten für die Verpackung und den Versand trägt der Käufer gemäss Ziffer 4 dieser AGB und werden von Pneuhaus Leu.

Transportversicherungen erfolgen nur auf Wunsch und auf Kosten des Käufers.

Beschaffenheit und Gewährleistung
Bei von Pneuhaus Leu vertriebenen Drittprodukten ist die Gewährleistung des Käufers beschränkt auf die Herstellergarantie.

Im Übrigen leistet Pneuhaus Leu allein Gewähr dafür, dass Waren bei Gefahrenübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Diese Beschaffenheit bemisst sich ausschliesslich nach den mit den Käufern schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der betreffenden Ware. Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigem dem Käufer von Pneuhaus Leu überlassenen Informationsmaterial sowie produktbeschreibende Angaben sind keinesfalls als Garantien für eine besondere Beschaffenheit der Ware zu verstehen; derartige Beschaffenheitsgarantien müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

Angaben und Beschreibungen zu Produkten (technische Angaben, Abbildungen usw.) sind unverbindlich.

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt unverzüglich und sorgfältig bezüglich Menge, Dimension und Qualität zu prüfen. Allfällige Rügen sind Pneuhaus Leu innerhalb von fünf Werktagen ab Erhalt schriftlich (inkl. per E-Mail) und unter detaillierter Beschreibung mitzuteilen. Offenkundige Transportschäden sind Pneuhaus Leu in jedem Fall unverzüglich schriftlich mitzuteilen und auf dem Lieferschein des Spediteurs zu vermerken. Versteckte Mängel müssen Pneuhaus Leu unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich und unter detaillierter Beschreibung mitgeteilt werden.

Ohne form- und fristgerechte Mängelrüge gelten gelieferte Vertragsprodukte als genehmigt.

Für Mängel an Drittwaren gelten die Behelfe gemäss Herstellergarantie und Pneuhaus Leu selber schliesst – soweit gesetzlich zulässig – jegliche Gewährleistung diesbezüglich aus. Für Waren und Leistungen von Pneuhaus Leu kann Pneuhaus Leu bei frist- und formgerechter Geltendmachung von Mängeln diese nach eigener Wahl durch für den Käufer kostenlose Beseitigung des Mangels oder ersatzweise Lieferung einer mängelfreien Sache beheben. Weitere Gewährleistungsansprüche (insbesondere jeglicher Schadenersatz) sind ausgeschlossen.

Jede Haftung, insbesondere für mittelbare oder unmittelbare Schäden, wird soweit gesetzlich zulässig ausdrücklich wegbedungen.

Gegenüber dem Pneuhaus Leu können insbesondere keine Schäden geltend gemacht werden, welche nicht durch das Pneuhaus Leu selber verursacht und verschuldet wurden. Dies betrifft insbesondere Schäden, welche durch Lieferverzögerung oder vollständigen Lieferausfall entstanden und vom Hersteller, Lieferanten, Transporteur und/oder offiziellen Markenimporteur, Streiks, höherer Gewalt und ähnlichem verursacht wurden.

Schlussbestimmungen
Die Abtretung von Rechten des Käufers gegenüber Pneuhaus Leu an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Pneuhaus Leu.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser AGBs sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.

Ist eine Bestimmung dieser AGBs und/oder eines entsprechenden Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Es gilt materielles Schweizer Recht, unter Ausschluss des internationalen Privatrechts, insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG).

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist am Sitz von Pneuhaus Leu. Pneuhaus Leu ist jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

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